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Cellina - Baia degli Ulivi
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Freistehender Landsitz Baia degli Ulivi, umgeben von Bäumen, Wiesen und Feldern. 8 Wohnungen in der Residenz. 9 km vom Zentrum von Massa Marittima, 11 km vom Zentrum von Follonica, 80 km vom Zentrum von Siena, 11 km vom Meer, 7 km vom See. Zur Mitbenutzung: Grundstück 100000 m2, Wiese, Schwimmbad (11 x 6 m, saisonale Verfügbarkeit: 15.Mai. - 30.Sep.). Aussendusche. Im Hause: Waschmaschine (zur Mitbenutzung, extra). 900 m lange Zufahrt (Naturweg). Parkplatz auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft 800 m, Supermarkt 9 km, Restaurant 800 m, Fähre Piombino 40 km, Sandstrand Follonica 11 km, See Lago dellAccesa 7 km. Jacht-Hafen 17 km, Golfplatz (18 Loch) 14 km. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Eigentümer hat einen Hund.
Cellina - Baia degli Ulivi, 3-Zimmer-Wohnung 56 m2, im Erdgeschoss. Objekt geeignet für 4 Erwachsene + 2 Kinder. Einfach und zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Doppeldiwanbett,... mehr anzeigen
Cucco - Baia degli Ulivi, 3-Zimmer-Wohnung 50 m2 im 1. Stock. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 2 Kinder. Einfach und zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett (140 cm),... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.