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Borówna
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Bauernhaus Borówna, umgeben von Bäumen, Wiesen und Feldern. Im Ort, ruhige, sonnige Lage, direkt am Waldrand, im Grünen. Zur Mitbenutzung: Grundstück 2 ha (eingezäunt), Garten Blumen und Bäumen, Hallenbad (Öffnungszeiten Schwimmbad: 12:00-22:00). Feuerstelle. Zur Alleinbenutzung: Terrasse, Gartenmöbel, Grill. In der Anlage: Sauna (extra). Fitnessraum (extra). Solarium (extra). Frühstück und Halbpension auf Anfrage (extra). Parkplatz beim Haus auf dem Grundstück. Supermarkt 4 km, Bushaltestelle 800 m, Freibad 4 km. Tennis 10 km, Skilift 20 km, Sessellift 20 km, Skiverleih 20 km, Skischule 20 km, Kinderskischule 20 km. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Laskowa-Kamionna 20 km. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Eigentümer hat einen Hund. Ferienwohnung Ref. PL3272.102.1 befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Sauna, Hallenbad und Fitnessraum befinden sich im Objekt PL3272.102.1 - Zugang von aussen vom Garten her. BITTE BEACHTEN: Jugendgruppen nur auf Anfrage! - erst nach Bestätigung durch den Eigentümer akzeptiert - in diesem Fall beträgt die Anzahlung PLN 5000. Gruppen ohne Bestätigung erhalten die Schlüssel nicht.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.