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2-Zimmerwohnung (44m2) im Erdgeschoss eines 1972 erbauten 3-Familienhauses. Grosse Terrasse mit Gartenmöbeln. Waschmaschine und Wäschetrockner sowie Skiraum zur Mitbenützung. Ruhige Lage, nahe Wandergebiet Rinderberg und Sparenmoos. 5 Gehminuten von Geschäften und Bahnhof entfernt. Auto Elektroladestation: KEBA KeContact P30.
Grosses helles Wohnzimmer mit Einzelbett und Unterziehbett (beide 90x190cm), Esstisch mit Eckbank, Sofa und TV. Küche mit kleinem Esstisch (u. a. ausgestattet mit Filterkaffeemaschine, Fondue-Set). 1 Schlafzimmer mit 2 zusammengeschobenen Einzelbetten (2x90x190cm). 1 Badezimmer mit Dusche und WC.
Klassifizierung: Apartment Holiday Comfort 2 Sterne superior
Bedingungen: INKLUSIV: Elektrizität, Heizung, Wasser, Waschmaschine, Trockner, Parkplatz, W-Lan, Bett-, Küchen- und Badezimmerwäsche (Erstausstattung) sowie Endreinigung und Kurtaxen.
***Haustiere willkommen*** Wichtig: In den meisten Ferienwohnungen ist nur ein Haustier (in der Regel ein Hund) erlaubt. Pauschalbetrag CHF 30.00 pro Aufenthalt. Weitere bzw. andere Haustiere müssen vor der Buchung angefragt werden.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
9 Bewertungen für Bolgen 4-Bettwohnung
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.