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Genießen Sie Ihren Urlaub in der reizvollen Landschaft des Muldentals und erholen Sie sich in unserer modern eingerichteten Ferienwohnung. Die Ferienwohnung BNB Klinga befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung im schönen Muldentalkreis im Ortsteil Klinga von Parthenstein. Die Ferienwohnung wurde im Jahr 2022 neu errichtet und ist mit einer Fußbodenheizung, mit Echtholzparkett und einer Einbauküche ausgestattet. Die Ferienwohnung ist rund 65 m² groß und für max. 2 Erwachsene und 2 Kinder oder max. 3 Erwachsene ausgelegt. Gegenüber der Ferienwohnung befindet sich ein großer Spielplatz, auf welchem sich die kleinen Feriengäste austoben können. Zur Ferienwohnung gehört ebenfalls ein Garten mit angrenzender Terrasse und ein Grill.
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Lage und Anreise
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In der Umgebung
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4,5 km
zum Supermarkt
4,5 km
zum Schwimm-/Spaßbad
5 km
zum Arzt
4,5 km
mehr Informationen zur Umgebung
Beschreibung der Umgebung
Klinga, ein Ortsteil der Gemeinde Parthenstein, liegt zwischen dem Naunhofer Forst und dem Planitzwald, unweit der Autobahnseen (Moritzsee, Grillensee, Albrechtshainer See). Die nur 3 km entfernte Stadt Naunhof bietet zudem zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.