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Urig, gemütlich, einfach anders! Fast 500 Jahre steht das Schloß schon zentral in der Ortsmitte von Oberlauda. Hier wohnen Sie im liebevoll renovierten 30 qm großen Apartment beim Schloß Michel.
Freuen Sie sich auf entspannte Stunden in gemütlicher Atmosphäre und dem ganz spezielle Charme längst vergangener Zeiten. Hier wohnen Sie noch zwischen dem alten Fachwerk, Natursteinwänden, Lehmdecken und den restaurierten alten Türen.
Natürlich hat auch der Komfort der heutigen Zeit Einzug gehalten.
Wohnen, entspannen und wohlfühlen: einfach mal anders!
Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés, Eisdielen, sowie Hallen- und Freibad sind in 1,5 km - 2,5 km erreichbar. Für alle Radfahrer ist der Radweg Liebliches Taubertal in ca. 2,0 km erreichbar. Der Bonifatiusweg startet quasi vor der Haustüre und man kann Natur und Ruhe genießen.
Konditionen
Die Zahlung erfolgt vor Ort in Bar. Eine Schlüsselkaution in Höhe von 20€ ist bei Anreise in Bar zu hinterlegen. Stornierungen bis zu 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei. Spätere Stornierungen werden mit 80 % des Gesamtpreises berechnet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.