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Appartement in Fažana mit Grill, Garten und Terrasse
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Das sehr geräumige Apartment liegt auf der zweiten Etage. Es hat eine Wohnfläche von 130 m² und ist für vier bis maximal sechs Personen ausgelegt. Es besitzt zwei Schlafzimmer und zwei Bäder sowie ein Wohnzimmer, einen Essbereich, eine Küche und zwei Balkone. Im Wohnzimmer stehen Ihnen ein Flachbildfernseher mit Sat.-TV und ein Schlafsofa (Breite 140 cm) für zwei Personen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine voll ausgestattete Küche mit Herd, Backofen, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Kühlschrank und Geschirrspüler. Der Essbereich vor der Küche bietet Platz für sechs Personen. Die beiden Schlafzimmer verfügen je über ein 160 cm breites Doppelbett. Das eine Badezimmer bieten Ihnen Dusche und Toilette, das andere eine Vollausstattung mit Wanne, Waschtisch, Toilette, Bidet und Waschmaschine. Zur weiteren Wohnungsausstattung gehören eine Klimaanlage im Wohnraum und ein gebührenfreier Internetanschluss.
Zur Wohnung gehören zwei möblierte Balkone, die zum Ausspannen nach einem erlebnisreichen Tag einladen.Objekt in Wohnsiedlung;
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.