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Unser Hotel Am Obstgarten verfügt über 33 Nichtraucher-Zimmer, ausgestattet mit Telefon, Sat-TV, Radio, Du/WC & Fön. Im Restaurant verwöhnen wir Sie mit schwäbischen Spezialitäten.
HRS Sterne: 3
Wir haben am Sonntag & Montag Ruhetag im Restaurant. Hunde sind weder im Haus, noch im Restaurant erwünscht. Wir haben ausschließlich Nichtraucherzimmer. Parkplätze & unser Saunabreich sind inklusive.
Früheste Anreise: 15:00 Späteste Abreise: 10:00
Empfang besetzt: 07:00 bis 22:00 Empfang am Wochenende besetzt: 07:00 bis 20:00
Englisch sprechendes Personal tagsüber Ganzjährig geöffnet
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Am Obstgarten. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Das Hotel liegt im ruhigen Teilort Bitzenhofen von Oberteuringen, ca. 10-15 Autominuten von Friedrichshafen entfernt nicht weit der B33.
A81 Abf. Hegau auf A98 Ri. Friedrichshafen, ab Überlingen auf B31 bis Meersburg und dann auf B33 Ri. Ravensburg, 17 km der B33 folgen und dann links an der Ampel nach Bitzenhofen - im Ort den Schildern folgen.
Bitte beachten Sie, daß Haustiere nicht erlaubt sind. Vielen Dank.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.