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Altes Forstamt
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Lizenz Nummer: LHS 07991
Die 2020 renovierte und liebevoll und modern eingerichtete Wohnung befindet sich im Alten Forstamt an der historischen Stadtmauer in der Gernsbacher Altstadt. Diese weist nicht nur eine Großzahl an Sehenswürdigkeiten auf wie die Zehntscheuer, das Alte Rathaus oder den Storchenturm, sondern beheimatet auch einen Großteil der Gernsbacher Gastronomie. Man kann das Auto also abends ohne Probleme stehen lassen und den Flair der Altstadt genießen. Der Blick aus den vielen Fenstern des denkmalgeschützten Gebäudes fällt direkt auf den Katzschen Garten sowie auf die Murg, deren Rauschen die Gäste während des Aufenthaltes begleitet. Innerhalb der Stadt kann man die meisten Ziele gut zu Fuß erreichen. Bäcker, Metzger und Naturkostladen befinden sich in nächster Umgebung.In maximal 5 Minuten erreichen Sie das die andere Murgseite, zur Stadtbahn, die sowohl in Richtung Karlsruhe als auch Freudenstadt fährt, sind es 8-10 Minuten. Das Haus liegt direkt an der beliebten Fahrradstrecke Tour de Murg, die man sowohl von hier aus starten als auch hier beenden kann. Auch als Startpunkt für zahlreiche beliebte Wanderungen ist die Wohnung hervorragend geeignet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.