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Lizenz Nummer: 166/2016/ET
(Lizenznummer 166/16/ET) Gemütliches Dorfhaus in der beliebten Gegend Sa Ràpita, welches erst im Jahr 2014 renoviert wurde. Verfügt über 4 Schlafzimmer und 2 Bäder verteilt auf einer Wohnfläche von insgesamt 190qm. Das Wohnzimmer sowie ein Schlafzimmer sind klimatisiert. Das Feienhaus ist gemütlich eingerichtet, und hat WLAN.
Die Anmietung dieses Objektes bezieht sich grundsätzlich auf die spanische Gesetzgebung, insbesondere auf das Gesetz 29/1994 vom 24. November der städtischen Mietverträge. Aus diesem Grund wird das Objekt zur saisonalen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit diesem Vertrag wird keine Art vom touristischen Service gegenüber den Mieter angeboten. Der Vertrag beinhaltet ausschliesslich die Nutzung des Objektes .
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Lage und Anreise
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In der Umgebung
zum Strand
2 km
zur Badestelle/Gewässer
0,2 km
zum Zentrum
12 km
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37 km
zur Autobahn
12 km
zum Golfplatz
18 km
zum Krankenhaus/Klinik
12 km
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0,3 km
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0,5 km
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0,4 km
zum Arzt
12 km
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Beschreibung der Umgebung
Der kleine verträumte Fischerort Sa Ràpita liegt an der Südküste von Mallorca, fernab vom Massentourismus.
Direkt in Sa Ràpita gibt es einige Steinstrände mit eindrucksvollen Steinformationen. Nicht weit entfernt befinden sich zudem zwei der schónsten Strände Mallorcas: Ses Covetes und Es Trenc.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.